Rechtliche Folgen von Krampfadern und Lympherkrankungen
Krampfadern sind knotig-erweiterte, oberflächliche Venen (Blutadern).
Ödeme treten auf, wenn Flüssigkeit aus den Gefäßen austritt und sich im
umliegenden Gewebe ansammelt. Ab einer
gewissen Menge an Flüssigkeit im Gewebe tritt eine Schwellung auf; die darüber
liegende Haut spannt sich. Man unterscheidet dabei eiweißarme und eiweißreiche
Ödeme, die unterschiedlich behandelt werden.
Ödeme können generalisiert oder
lokalisiert auftreten. Dabei können fast alle Körperteile betroffen sein, zum
Beispiel Füße, Beine oder Gesicht. Auch in der Lunge kann sich Flüssigkeit
ansammeln, z.B. wenn die Pumpleistung des Herzens deutlich eingeschränkt ist.
Dann kommt es zu Luftnot. Ein Ödem im Gehirn kann nach schweren
Kopfverletzungen und Hirnblutungen auftreten.
In der Versorgungsmedizin, also bei der Feststellung der
Schwerbehinderteneingen-
Schaft werden Lympherkrankungen wie folgt, bei der Bildung des
einzelnen
Schweregrades ( GdB= Grad der Behinderung) wie folgt bewertet:
Schweregrades ( GdB= Grad der Behinderung) wie folgt bewertet:
Unkomplizierte Krampfadern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Chronisch-venöse Insuffizienz (z.B. bei
Krampfadern), postthrombotisches Syndrom ein- oder beidseitig mit geringem
belastungsabhängigem Ödem, Hautveränderungen,
ohne wesentliche Stauungsbeschwerden 0 – 10
mit erheblicher Ödembildung, häufig
(mehrmals im Jahr) rezidivierenden Entzündungen 20 – 30
mit chronischen rezidivierenden
Geschwüren, je nach Ausdehnung und Häufigkeit (einschließlich arthrogenes
Stauungssyndrom) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . 30 – 50
Bei der chronischen Erkrankung Lymphödem ist der Abfluss über die Lymphe behindert. Es
sammelt sich Flüssigkeit zwischen den Zellen. Die Störung kann angeboren sein
(primäres Lymphödem) oder später auftreten. Es sind eherFrauen betroffen. Aber
auch Krebserkrankungen, Bestrahlungen, Infektionen sowie Venenerkrankungen
können zu Schäden des Lymphsystems führen. Die Lymphbahnen sind dann
geschädigt. Sind Nerven geschädigt, zum Beispiel durch einen Schlaganfall, ist
der Lymphabfluss behindert.
Die Versorgungsmedizinverordnung
bewertet die ergebende Schwerbehindertengrade wie folgt:
Lymphödem an einer Gliedmaße ohne
wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer Kompressionsbandage . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10 mit stärkerer
Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach Funktionseinschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . 20 – 40
mit erheblicher Beeinträchtigung der
Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 50
– 70
bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen
Gliedmaße . . . . . . . . . . 80
Anmerkung: Entstellungen bei sehr
ausgeprägten Formen sind ggf. zusätzlich zu
berücksichtigen
berücksichtigen
Die sonstigen rechtlichen Probleme,
welche daraus häufig resultieren, insbesondere wenn andere chronische
Krankheiten und Behinderungen zusätzlich hinzukommen sind neben der Erlangung
des Schwerbehindertenausweises:
- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung bundesweit.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
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