Montag, 23. September 2019

Über mich - Vorstellung von Rechtsanwalt Thomas Eschle, Stuttgart



Herzlich willkommen auf den Anwaltblogseiten von Rechtsanwalt Thomas Eschle, Stuttgart

Ich freue mich über Ihren Besuch.  
Die ausführliche Haupthomepage finden Sie unter www.rechtsanwalt-eschle.de


Rechtsberatung, Rechtscoaching, Vorträge und Seminare.

Auf folgenden Rechtsgebieten vertrete ich gerne meine Mandanten aussergerichtlich und
- wenn es sein muss, auch 
vor Gericht:

- Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung Zeugnis)
- Sozialversicherungsrecht (Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung; Krankengeld)
- Gesundheitsrecht (Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Ausländerrecht (Visum, Niederlassungserlaubnis, Aufenthalt, Asyl)
- Verkehrsunfallrecht
- Strafrecht 


Seit 1996 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen.

Leider sind im Leben Meinungsverschiedenheiten und Konflikte manchmal unvermeidlich. In manchen Situationen benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der Sie bei der Vertretung Ihrer Interessen unterstützt.


Als Rechtsanwalt aus Überzeugung setze ich mich gerne für die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen meiner Mandanten mit hoher fachlicher Qualifikation, persönlichem Engagement und leidenschaftlicher Arbeit ein. 

Sie erreichen die Kanzlei von 
Montag  bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Wir freuen uns über einen Anruf zur Terminsvereinbarung unter
Tel 0711-2482446




Eine Telefonberatung(bundesweit) kostet Sie nur € 47,60 (incl. 19%UST). Eine ausführliche Erstberatung in der Kanzlei kostet Sie € 190,-- zuzügl 19%UST(€ 36,10)= € 226,10.

Reicht eine Telefonberatung nicht aus, biete ich die aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung ihrer Interessen an. In den meisten Fällen rechnet die Kanzlei gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Weiter ist statt dessen eine Honorarverein-barung möglich. Die Honorarvereinbarung kann über den Sätzen des RVG liegen.

Für gewerbliche Seminaranbieter, Unternehmen, Vereine etc. hält RA Thomas Eschle auch Vorträge insbesondere auf den Gebieten des Arbeitsrechtes, Sozialversicherungsrechtes und Gesundheitsrechtes.




Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr.2
70499 Stuttgart
Tel:  0711-2482446
Fax: 0711-2482448


E-Mail : KanzleiEschle@t-online.de



Anwaltskanzlei Eschle im Internet (sehr ausführliche Homepage zu den Kanzleithemen)
http://www.rechtsanwalt-eschle.info

Anwaltskanzlei Eschle, Impressum+ DSGVO mit Pflichtangaben:


Pflichtangaben / Impressum  :
Die USt- Steuernummer beim Betriebsfinanzamt Stuttgart lautet : 93060 / 36418
Die zuständige Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist in der Königstr.14, 70173 Stuttgart www.rechtsanwaltskammer-stuttgart.de 
Es besteht eine Vermögenshaftpflichtversicherung bei der Allianz AG, Königinstr. 28, 80802 München
unter GHV 60 / 457 / 6005606 / 210

Standesrechtliche Vorschriften für Rechtsanwälte siehe www.brak.de

Rechtliche Folgen von Krampfadern und Lympherkrankungen




Rechtliche Folgen von Krampfadern und Lympherkrankungen

Krampfadern sind knotig-erweiterte, oberflächliche Venen (Blutadern).
Ödeme treten auf, wenn Flüssigkeit aus den Gefäßen austritt und sich im umliegenden Gewebe ansammelt.  Ab einer gewissen Menge an Flüssigkeit im Gewebe tritt eine Schwellung auf; die darüber liegende Haut spannt sich. Man unterscheidet dabei eiweißarme und eiweißreiche Ödeme, die unterschiedlich behandelt werden.
Ödeme können generalisiert oder lokalisiert auftreten. Dabei können fast alle Körperteile betroffen sein, zum Beispiel Füße, Beine oder Gesicht. Auch in der Lunge kann sich Flüssigkeit ansammeln, z.B. wenn die Pumpleistung des Herzens deutlich eingeschränkt ist. Dann kommt es zu Luftnot. Ein Ödem im Gehirn kann nach schweren Kopfverletzungen und Hirnblutungen auftreten.
In der Versorgungsmedizin, also bei der Feststellung der Schwerbehinderteneingen-
Schaft werden Lympherkrankungen wie folgt, bei der Bildung des einzelnen
Schweregrades ( GdB= Grad der Behinderung) wie folgt bewertet:

Unkomplizierte Krampfadern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              . 0
Chronisch-venöse Insuffizienz (z.B. bei Krampfadern), postthrombotisches Syndrom ein- oder beidseitig mit geringem belastungsabhängigem Ödem,  Hautveränderungen, ohne wesentliche Stauungsbeschwerden                                                                              0 – 10
mit erheblicher Ödembildung, häufig (mehrmals im Jahr) rezidivierenden Entzündungen                                                                                                                                            20 – 30
mit chronischen rezidivierenden Geschwüren, je nach Ausdehnung und Häufigkeit (einschließlich arthrogenes Stauungssyndrom) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 50

Bei der chronischen Erkrankung Lymphödem ist  der Abfluss über die Lymphe behindert. Es sammelt sich Flüssigkeit zwischen den Zellen. Die Störung kann angeboren sein (primäres Lymphödem) oder später auftreten. Es sind eherFrauen betroffen. Aber auch Krebserkrankungen, Bestrahlungen, Infektionen sowie Venenerkrankungen können zu Schäden des Lymphsystems führen. Die Lymphbahnen sind dann geschädigt. Sind Nerven geschädigt, zum Beispiel durch einen Schlaganfall, ist der Lymphabfluss behindert.
Die Versorgungsmedizinverordnung bewertet die ergebende Schwerbehindertengrade wie folgt:
Lymphödem an einer Gliedmaße ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer Kompressionsbandage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10 mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach Funktionseinschränkung .                                                                                                                                                                                                                . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                 20 – 40
mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                              50 – 70
bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße . . . . . . . . . .                                80

Anmerkung: Entstellungen bei sehr ausgeprägten Formen sind ggf. zusätzlich zu
berücksichtigen
Die sonstigen rechtlichen Probleme, welche daraus häufig resultieren, insbesondere wenn andere chronische Krankheiten und Behinderungen zusätzlich hinzukommen sind neben der Erlangung des  Schwerbehindertenausweises:

- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung bundesweit.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart

Tel : 0711-2482446
Telefonberatung auch Bundesweit. Eine Telefonberatung zu diesem
Thema kostet Sie € 40,-- zuzügl. 19% UST(€ 7,60)=  € 47,60

E- Mail : KanzleiEschle@t-online.de
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