Montag, 23. September 2019

Rechtliche Folgen von Krampfadern und Lympherkrankungen




Rechtliche Folgen von Krampfadern und Lympherkrankungen

Krampfadern sind knotig-erweiterte, oberflächliche Venen (Blutadern).
Ödeme treten auf, wenn Flüssigkeit aus den Gefäßen austritt und sich im umliegenden Gewebe ansammelt.  Ab einer gewissen Menge an Flüssigkeit im Gewebe tritt eine Schwellung auf; die darüber liegende Haut spannt sich. Man unterscheidet dabei eiweißarme und eiweißreiche Ödeme, die unterschiedlich behandelt werden.
Ödeme können generalisiert oder lokalisiert auftreten. Dabei können fast alle Körperteile betroffen sein, zum Beispiel Füße, Beine oder Gesicht. Auch in der Lunge kann sich Flüssigkeit ansammeln, z.B. wenn die Pumpleistung des Herzens deutlich eingeschränkt ist. Dann kommt es zu Luftnot. Ein Ödem im Gehirn kann nach schweren Kopfverletzungen und Hirnblutungen auftreten.
In der Versorgungsmedizin, also bei der Feststellung der Schwerbehinderteneingen-
Schaft werden Lympherkrankungen wie folgt, bei der Bildung des einzelnen
Schweregrades ( GdB= Grad der Behinderung) wie folgt bewertet:

Unkomplizierte Krampfadern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              . 0
Chronisch-venöse Insuffizienz (z.B. bei Krampfadern), postthrombotisches Syndrom ein- oder beidseitig mit geringem belastungsabhängigem Ödem,  Hautveränderungen, ohne wesentliche Stauungsbeschwerden                                                                              0 – 10
mit erheblicher Ödembildung, häufig (mehrmals im Jahr) rezidivierenden Entzündungen                                                                                                                                            20 – 30
mit chronischen rezidivierenden Geschwüren, je nach Ausdehnung und Häufigkeit (einschließlich arthrogenes Stauungssyndrom) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 50

Bei der chronischen Erkrankung Lymphödem ist  der Abfluss über die Lymphe behindert. Es sammelt sich Flüssigkeit zwischen den Zellen. Die Störung kann angeboren sein (primäres Lymphödem) oder später auftreten. Es sind eherFrauen betroffen. Aber auch Krebserkrankungen, Bestrahlungen, Infektionen sowie Venenerkrankungen können zu Schäden des Lymphsystems führen. Die Lymphbahnen sind dann geschädigt. Sind Nerven geschädigt, zum Beispiel durch einen Schlaganfall, ist der Lymphabfluss behindert.
Die Versorgungsmedizinverordnung bewertet die ergebende Schwerbehindertengrade wie folgt:
Lymphödem an einer Gliedmaße ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer Kompressionsbandage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10 mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach Funktionseinschränkung .                                                                                                                                                                                                                . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                 20 – 40
mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                              50 – 70
bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße . . . . . . . . . .                                80

Anmerkung: Entstellungen bei sehr ausgeprägten Formen sind ggf. zusätzlich zu
berücksichtigen
Die sonstigen rechtlichen Probleme, welche daraus häufig resultieren, insbesondere wenn andere chronische Krankheiten und Behinderungen zusätzlich hinzukommen sind neben der Erlangung des  Schwerbehindertenausweises:

- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung bundesweit.

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